L 16 KR 80/13•Landessozialgericht NRW, 2014-06-05, L 16 KR 80/13
Landessozialgericht NRW, 2014-06-05, L 16 KR 80/13
L 16 KR 80/13Sozialversicherungsgericht05.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 80/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: L 16 KR 80/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0605.L16KR80.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.10.2012 geändert. Die 2011 in der Gruppe der Versicherten durchgeführte Wahl zum Verwaltungsrat der Beklagten wird für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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