Landessozialgericht NRW, 2014-05-14, L 11 KA 99/12

L 11 KA 99/12Sozialversicherungsgericht14.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 99/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-14

Aktenzeichen: L 11 KA 99/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0514.L11KA99.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beigeladenen zu 6) wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.07.2012 abgeändert und die Klage der Klägerin zu 1) abgewiesen. Die Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen. Die Klägerin zu 1) trägt ¾ und die Klägerin zu 2) ¼ der Kosten des Rechtsstreits einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 6). Die Revision wird zugelassen.

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