L 11 KA 91/12•Landessozialgericht NRW, 2014-05-14, L 11 KA 91/12
Landessozialgericht NRW, 2014-05-14, L 11 KA 91/12
L 11 KA 91/12Sozialversicherungsgericht14.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 91/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-14
Aktenzeichen: L 11 KA 91/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0514.L11KA91.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Klägerin wird abgewiesen. Die Kosten für das Klage- und Berufungsverfahren trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.