Landessozialgericht NRW, 2014-04-30, L 8 R 741/12

L 8 R 741/12Sozialversicherungsgericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 741/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: L 8 R 741/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0430.L8R741.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.6.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Klägerin, außer den Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird im Berufungsrechtszug auf 1.717,65 Euro festgesetzt.

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