L 6 AS 239/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-04-17, L 6 AS 239/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-04-17, L 6 AS 239/14 B ER
L 6 AS 239/14 B ERSozialversicherungsgericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 239/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: L 6 AS 239/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0417.L6AS239.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.12.2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch für das Beschwerdeverfahren.
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