Landessozialgericht NRW, 2014-04-17, L 19 AS 485/14 B ER

L 19 AS 485/14 B ERSozialversicherungsgericht17.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 485/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-17

Aktenzeichen: L 19 AS 485/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0417.L19AS485.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.03.2014 geändert und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 16.01.2014 bis zum 30.06.2014 neben der Regelleistung auch Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 394,- EUR zu gewähren. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

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