L 19 AS 485/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-04-17, L 19 AS 485/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-04-17, L 19 AS 485/14 B ER
L 19 AS 485/14 B ERSozialversicherungsgericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 485/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: L 19 AS 485/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0417.L19AS485.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.03.2014 geändert und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 16.01.2014 bis zum 30.06.2014 neben der Regelleistung auch Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 394,- EUR zu gewähren. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.