Landessozialgericht NRW, 2014-03-26, L 7 AS 425/14 B ER und L 7 AS 426/14 B

L 7 AS 425/14 B ER und L 7 AS 426/14 BSozialversicherungsgericht26.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 425/14 B ER und L 7 AS 426/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: L 7 AS 425/14 B ER und L 7 AS 426/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0326.L7AS425.14B.ER.UN.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.02.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 3.185,71 EUR vorläufig ein Darlehen zu gewähren. Die Zahlung in Höhe von 3.185,71 EUR ist unmittelbar an die S AG zu leisten. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus L bewilligt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen.

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