L 5 KR 719/12•Landessozialgericht NRW, 2014-03-20, L 5 KR 719/12
Landessozialgericht NRW, 2014-03-20, L 5 KR 719/12
L 5 KR 719/12Sozialversicherungsgericht20.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 719/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: L 5 KR 719/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0320.L5KR719.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 2.11.2012 geändert und festgestellt, dass Frau L ab dem 01.01.2014 die Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt. Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Revision wird zugelassen.
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