Landessozialgericht NRW, 2014-03-17, L 7 AS 2392/13 B ER

L 7 AS 2392/13 B ERSozialversicherungsgericht17.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2392/13 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-17

Aktenzeichen: L 7 AS 2392/13 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0317.L7AS2392.13B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.11.2013 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zu gewähren für eine (zweite) Reise des Antragstellers nach Indonesien ab Februar 2014 zwecks Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Sohn in Höhe tatsächlich anfallender Kosten, maximal jedoch in Höhe von 2.152 EUR für die Kosten für Flug, Verpflegung, Transfer, Reisegebühren und Unterkunft. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren. Weitere Kosten im Verfahren des ersten Rechtszugs sind nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ab 18.12.2013 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B aus E gewährt.

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