Landessozialgericht NRW, 2014-03-12, L 7 AS 106/14 B ER

L 7 AS 106/14 B ERSozialversicherungsgericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 106/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: L 7 AS 106/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0312.L7AS106.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

  1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.12.2013 wird zurückgewiesen.
  2. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.
  3. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwältin N aus F beigeordnet.

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