L 8 R 872/12•Landessozialgericht NRW, 2014-02-19, L 8 R 872/12
Landessozialgericht NRW, 2014-02-19, L 8 R 872/12
L 8 R 872/12Sozialversicherungsgericht19.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 872/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: L 8 R 872/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0219.L8R872.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6.9.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin, außer den Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 42.000,00 EUR festgesetzt.
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