Landessozialgericht NRW, 2014-02-17, L 12 AS 1208/13 NZB

L 12 AS 1208/13 NZBSozialversicherungsgericht17.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1208/13 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-17

Aktenzeichen: L 12 AS 1208/13 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0217.L12AS1208.13NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.05.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin C aus X wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.