L 16 KR 747/13 KL•Landessozialgericht NRW, 2014-02-13, L 16 KR 747/13 KL
Landessozialgericht NRW, 2014-02-13, L 16 KR 747/13 KL
L 16 KR 747/13 KLSozialversicherungsgericht13.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 747/13 KL — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-13
Aktenzeichen: L 16 KR 747/13 KL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0213.L16KR747.13KL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Grundlagenbescheides I/2014 vom 15.11.2013 verurteilt, die vorläufige Höhe der Zuweisungen für das Jahr 2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ermitteln. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 2.500.000,00 Euro festgesetzt.
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