Landessozialgericht NRW, 2014-02-12, L 8 R 183/09

L 8 R 183/09Sozialversicherungsgericht12.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 183/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-12

Aktenzeichen: L 8 R 183/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0212.L8R183.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.10.2009 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.518,56 EUR festgesetzt.

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