Landessozialgericht NRW, 2014-02-12, L 8 R 1108/12

L 8 R 1108/12Sozialversicherungsgericht12.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1108/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-12

Aktenzeichen: L 8 R 1108/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0212.L8R1108.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen den Bescheid vom 1.11.2013 werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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