L 20 SO 436/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-02-06, L 20 SO 436/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-02-06, L 20 SO 436/13 B ER
L 20 SO 436/13 B ERSozialversicherungsgericht06.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 436/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-06
Aktenzeichen: L 20 SO 436/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0206.L20SO436.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.09.2013 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller im Zeitraum 10.07.2013 bis 28.02.2014 vorläufig Leistungen nach dem SGB XII für selbstbeschaffte Pflege- und Betreuungskräfte i.H.v. 3.087,00 EUR pro Monat zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller für das erstinstanzliche Verfahren ein Drittel sowie für das Beschwerdeverfahren ein Zehntel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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