Landessozialgericht NRW, 2014-01-29, L 8 R 538/13 B ER

L 8 R 538/13 B ERSozialversicherungsgericht29.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 538/13 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-29

Aktenzeichen: L 8 R 538/13 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0129.L8R538.13B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6.5.2013 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.000,00 EUR festgesetzt.

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