L 7 AS 2169/12•Landessozialgericht NRW, 2014-01-23, L 7 AS 2169/12
Landessozialgericht NRW, 2014-01-23, L 7 AS 2169/12
L 7 AS 2169/12Sozialversicherungsgericht23.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2169/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: L 7 AS 2169/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0123.L7AS2169.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.09.2012 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.07.2011 und des Bescheides vom 08.09.2011 sowie des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2011 verpflichtet, den Klägern im Zeitraum vom 01.10.2011 bis 31.10.2011 einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung i.H.v. 253,79 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen Der Beklagte die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1/3 aus dem gesamten Verfahren. Die Revision wird zugelassen.
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