L 2 AS 975/13•Landessozialgericht NRW, 2014-01-21, L 2 AS 975/13
Landessozialgericht NRW, 2014-01-21, L 2 AS 975/13
L 2 AS 975/13Sozialversicherungsgericht21.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 975/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: L 2 AS 975/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0121.L2AS975.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.05.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1000,- Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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