Landessozialgericht NRW, 2014-01-17, L 1 KR 536/13 B

L 1 KR 536/13 BSozialversicherungsgericht17.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 536/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-17

Aktenzeichen: L 1 KR 536/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0117.L1KR536.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 15.07.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren für die Zeit ab dem 26.07.2012 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin F aus C bewilligt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin F aus C wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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