L 8 R 42/09•Landessozialgericht NRW, 2014-01-15, L 8 R 42/09
Landessozialgericht NRW, 2014-01-15, L 8 R 42/09
L 8 R 42/09Sozialversicherungsgericht15.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 42/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-15
Aktenzeichen: L 8 R 42/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0115.L8R42.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13.1.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.913,36 Euro festgesetzt.
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