L 2 AS 605/13 NZB•Landessozialgericht NRW, 2014-01-07, L 2 AS 605/13 NZB
Landessozialgericht NRW, 2014-01-07, L 2 AS 605/13 NZB
L 2 AS 605/13 NZBSozialversicherungsgericht07.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 605/13 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-07
Aktenzeichen: L 2 AS 605/13 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0107.L2AS605.13NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander auch im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 11.06.2013 wird abgelehnt.
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