L 19 AS 129/13•Landessozialgericht NRW, 2013-10-10, L 19 AS 129/13
Landessozialgericht NRW, 2013-10-10, L 19 AS 129/13
L 19 AS 129/13Sozialversicherungsgericht10.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 129/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: L 19 AS 129/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:1010.L19AS129.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.11.2012 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2010 verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für den Zeitraum vom 11.10.2010 bis 07.11.2011 zu bewilligen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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