L 4 U 579/10•Landessozialgericht NRW, 2013-09-27, L 4 U 579/10
Landessozialgericht NRW, 2013-09-27, L 4 U 579/10
L 4 U 579/10Sozialversicherungsgericht27.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 579/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: L 4 U 579/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0927.L4U579.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.08.2010 aufgehoben und unter Aufhebung des Bescheids vom 11.06.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2008 festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 03.01.2008 um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen dem Grunde nach. Die Revision wird zugelassen.
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