L 6 SF 270/13 ER•Landessozialgericht NRW, 2013-09-16, L 6 SF 270/13 ER
Landessozialgericht NRW, 2013-09-16, L 6 SF 270/13 ER
L 6 SF 270/13 ERSozialversicherungsgericht16.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 SF 270/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-16
Aktenzeichen: L 6 SF 270/13 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0916.L6SF270.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 09.08.2013 einstweilen auszusetzen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner.
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