L 19 SF 267/13 ER•Landessozialgericht NRW, 2013-09-12, L 19 SF 267/13 ER
Landessozialgericht NRW, 2013-09-12, L 19 SF 267/13 ER
L 19 SF 267/13 ERSozialversicherungsgericht12.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 SF 267/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-12
Aktenzeichen: L 19 SF 267/13 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0912.L19SF267.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.08.2013 wird insoweit einstweilen ausgesetzt, als der Antragssteller verpflichtet wird, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Regelleistungen über den 30.11.2013 hinaus zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller hat 1/3 der Kosten des Antragsgegners zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.