L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ER•Landessozialgericht NRW, 2013-08-06, L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ER
Landessozialgericht NRW, 2013-08-06, L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ER
L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ERSozialversicherungsgericht06.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: L 2 AS 1011/13 B ER und L 2 SF 156/13 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0806.L2AS1011.13B.ER.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.05.2013 geändert und der Antrag der Antragstellerin auf Übernahme von Mietschulden in Höhe von 1.453,50 Euro abgelehnt. Der Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2013 über die Aussetzung der Vollstreckung wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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