Landessozialgericht NRW, 2013-07-10, L 8 R 205/13 B ER

L 8 R 205/13 B ERSozialversicherungsgericht10.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 205/13 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-10

Aktenzeichen: L 8 R 205/13 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0710.L8R205.13B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.1.2013 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22.2.2012 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 55.695,28 EUR festgesetzt.

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