L 9 SF 116/13 G•Landessozialgericht NRW, 2013-07-04, L 9 SF 116/13 G
Landessozialgericht NRW, 2013-07-04, L 9 SF 116/13 G
L 9 SF 116/13 GSozialversicherungsgericht04.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SF 116/13 G — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: L 9 SF 116/13 G
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0704.L9SF116.13G.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 18.04.2013 - L 9 SO 7/13 B ER und L 9 SO 8/13 B - wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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