Landessozialgericht NRW, 2013-06-28, L 9 SO 111/13 B

L 9 SO 111/13 BSozialversicherungsgericht28.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 111/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-28

Aktenzeichen: L 9 SO 111/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0628.L9SO111.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 17.01.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Münster ab dem 23.08.2012 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E aus O zu den Bedingungen eines im Bezirk des Sozialgerichts Münster ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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