L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 B•Landessozialgericht NRW, 2013-06-25, L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 B
Landessozialgericht NRW, 2013-06-25, L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 B
L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 BSozialversicherungsgericht25.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: L 7 AS 765/13 B ER und L 7 AS 1117/13 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0625.L7AS765.13B.ER.UN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts vom 23.04.2013 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller hinsichtlich der Forderung der Beigeladenen aus Gas- und Energieschulden in Höhe von 2237,31 Euro vorläufig ein Darlehen zu gewähren. Die Zahlung von 2237,31 Euro ist unmittelbar an die Beigeladene zu leisten. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt F aus B bewilligt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.