Landessozialgericht NRW, 2013-06-13, L 9 AL 36/12

L 9 AL 36/12Sozialversicherungsgericht13.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 36/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-13

Aktenzeichen: L 9 AL 36/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0613.L9AL36.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1000,00 Euro festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.

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