Landessozialgericht NRW, 2013-06-10, L 6 AS 2330/12

L 6 AS 2330/12Sozialversicherungsgericht10.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 2330/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-10

Aktenzeichen: L 6 AS 2330/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0610.L6AS2330.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.10.2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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