L 19 AS 239/13•Landessozialgericht NRW, 2013-06-10, L 19 AS 239/13
Landessozialgericht NRW, 2013-06-10, L 19 AS 239/13
L 19 AS 239/13Sozialversicherungsgericht10.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 239/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-10
Aktenzeichen: L 19 AS 239/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0610.L19AS239.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 08.01.2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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