Landessozialgericht NRW, 2013-06-03, L 12 AS 200/13 NZB

L 12 AS 200/13 NZBSozialversicherungsgericht03.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 200/13 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-03

Aktenzeichen: L 12 AS 200/13 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0603.L12AS200.13NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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