Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 9 AS 142/13 B

L 9 AS 142/13 BSozialversicherungsgericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AS 142/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: L 9 AS 142/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0528.L9AS142.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 04.01.2013 geändert. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung des Antragstellers wird auf 659,26 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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