L 9 AS 142/13 B•Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 9 AS 142/13 B
Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 9 AS 142/13 B
L 9 AS 142/13 BSozialversicherungsgericht28.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AS 142/13 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: L 9 AS 142/13 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0528.L9AS142.13B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 04.01.2013 geändert. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung des Antragstellers wird auf 659,26 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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