L 18 KN 138/12•Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 18 KN 138/12
Landessozialgericht NRW, 2013-05-28, L 18 KN 138/12
L 18 KN 138/12Sozialversicherungsgericht28.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 138/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: L 18 KN 138/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0528.L18KN138.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 28.9.2012 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 6.2.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.5.2012 verurteilt, den Erlassantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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