L 11 KA 95/08•Landessozialgericht NRW, 2013-05-22, L 11 KA 95/08
Landessozialgericht NRW, 2013-05-22, L 11 KA 95/08
L 11 KA 95/08Sozialversicherungsgericht22.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 95/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-22
Aktenzeichen: L 11 KA 95/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0522.L11KA95.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.08.2008 abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 25.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.01.2006 und des Bescheides vom 05.08.2005 verurteilt, das Honorar für das Quartal I/2005 unter Zugrundelegung eines Individualbudgets von 1.340.864,8 Punkten neu festzusetzen und ggf. nachzuzahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten für das Klage- und Berufungsverfahren trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
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