Landessozialgericht NRW, 2013-05-22, L 11 KA 95/08

L 11 KA 95/08Sozialversicherungsgericht22.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-22

Aktenzeichen: L 11 KA 95/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0522.L11KA95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.08.2008 abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 25.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.01.2006 und des Bescheides vom 05.08.2005 verurteilt, das Honorar für das Quartal I/2005 unter Zugrundelegung eines Individualbudgets von 1.340.864,8 Punkten neu festzusetzen und ggf. nachzuzahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten für das Klage- und Berufungsverfahren trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.