L 17 U 683/11•Landessozialgericht NRW, 2013-04-24, L 17 U 683/11
Landessozialgericht NRW, 2013-04-24, L 17 U 683/11
L 17 U 683/11Sozialversicherungsgericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 683/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: L 17 U 683/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0424.L17U683.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und des Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.10.2011 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten des Klägers und des Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5000,00 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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