Landessozialgericht NRW, 2013-04-24, L 17 U 683/11

L 17 U 683/11Sozialversicherungsgericht24.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 17 U 683/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-24

Aktenzeichen: L 17 U 683/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0424.L17U683.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Die Berufungen des Klägers und des Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.10.2011 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten des Klägers und des Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5000,00 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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