Landessozialgericht NRW, 2013-03-28, L 8 R 667/10

L 8 R 667/10Sozialversicherungsgericht28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 667/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: L 8 R 667/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0328.L8R667.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15.7.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten i.H.v. 500,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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