L 19 AS 2278/12 NZB•Landessozialgericht NRW, 2013-03-22, L 19 AS 2278/12 NZB
Landessozialgericht NRW, 2013-03-22, L 19 AS 2278/12 NZB
L 19 AS 2278/12 NZBSozialversicherungsgericht22.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 2278/12 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: L 19 AS 2278/12 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0322.L19AS2278.12NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 25.09.2012 - S 14 AS 357/12 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt S aus C für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.