L 9 SO 13/13 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-03-07, L 9 SO 13/13 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-03-07, L 9 SO 13/13 B ER
L 9 SO 13/13 B ERSozialversicherungsgericht07.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 13/13 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-07
Aktenzeichen: L 9 SO 13/13 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0307.L9SO13.13B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.12.2012 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 02.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2012 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250 Euro festgesetzt.
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