Landessozialgericht NRW, 2013-03-07, L 9 AL 137/12

L 9 AL 137/12Sozialversicherungsgericht07.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 137/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-07

Aktenzeichen: L 9 AL 137/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0307.L9AL137.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.04.2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid vom 30.07.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 15.09.2010 aufgehoben wird. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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