Landessozialgericht NRW, 2013-02-25, L 6 AS 448/12 B

L 6 AS 448/12 BSozialversicherungsgericht25.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 448/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-25

Aktenzeichen: L 6 AS 448/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0225.L6AS448.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.01.2012 geändert. Die der Bevollmächtigten aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 570,90 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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