L 9 AL 67/12•Landessozialgericht NRW, 2013-01-17, L 9 AL 67/12
Landessozialgericht NRW, 2013-01-17, L 9 AL 67/12
L 9 AL 67/12Sozialversicherungsgericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 67/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: L 9 AL 67/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0117.L9AL67.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.02.2012 abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 13.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.05.2011 verurteilt, dem Kläger Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer ab dem 26.04.2010 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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