Landessozialgericht NRW, 2013-01-17, L 5 KR 180/12

L 5 KR 180/12Sozialversicherungsgericht17.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 180/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: L 5 KR 180/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0117.L5KR180.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu einem Drittel. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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