L 18 KN 63/12•Landessozialgericht NRW, 2013-01-15, L 18 KN 63/12
Landessozialgericht NRW, 2013-01-15, L 18 KN 63/12
L 18 KN 63/12Sozialversicherungsgericht15.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 63/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-15
Aktenzeichen: L 18 KN 63/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0115.L18KN63.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.03.2012 geändert. Der Bescheid vom 20.11.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.11.2007 wird insoweit aufgehoben, als darin die Bewilligung der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute für die Zeit vom 08.07.2004 bis 30.11.2006 aufgehoben und eine Erstattungsforderung von 13.629,13 Euro festgesetzt wird. Die Beklagte hat der Klägerin 2/3 der außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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