L 11 KR 592/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-01-07, L 11 KR 592/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-01-07, L 11 KR 592/12 B ER
L 11 KR 592/12 B ERSozialversicherungsgericht07.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 592/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-07
Aktenzeichen: L 11 KR 592/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0107.L11KR592.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.09.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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