L 9 SO 607/10•Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 9 SO 607/10
Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 9 SO 607/10
L 9 SO 607/10Sozialversicherungsgericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 607/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: L 9 SO 607/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1220.L9SO607.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10.09.2010 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 21.01.2009 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 12.03.2009 verurteilt, die Kosten für nächtliche Sitzwachen für den Kläger zu 1) in der Zeit vom 01.04.2009 bis zum 07.12.2010 und die Kosten für nächtliche Sitzwachen für den Kläger zu 2) in der Zeit vom 01.04.2009 bis zum 16.10.2010 dem Grunde nach zu übernehmen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.
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