Landessozialgericht NRW, 2012-12-20, L 7 AS 1633/12 B ER und L 7 AS 1634/12 B

L 7 AS 1633/12 B ER und L 7 AS 1634/12 BSozialversicherungsgericht20.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1633/12 B ER und L 7 AS 1634/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: L 7 AS 1633/12 B ER und L 7 AS 1634/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1220.L7AS1633.12B.ER.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.07.2012 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus C bewilligt. Die Beschwerde bezüglich der Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen zu erstatten.

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